Worum geht es beim SMG eigentlich?
Wie schon im Blog-Beitrag 2017 bemerkt, meine Sucht ist eindeutig das Koffein …
Als Strafverteidiger beschäftige ich mich auch viel mit dem Suchtmittelrecht und – deswegen – dem SMG. SMG steht für Suchtmittelgesetz, jenes Nebengesetz zum Strafgesetzbuch, welches sich mit Suchtgiften, psychotropen Stoffen und Drogenausgangsstoffen befasst. Dabei steht das SMG auf dem Grundsatz, dass Therapie vor der Strafe kommen soll, was allerdings nicht bedeutet, dass man immer ‚automatisch‘ ohne Verurteilung davonkommen würde.
Bedauerlicherweise ist es vielmehr so, dass sogar das Risiko wegen einem SMG-Delikt in Untersuchungshaft zu kommen durchaus groß ist. Dies insbesondere dann, gedealt wurde, also Drogen verkauft wurden. Hat man hingegen nur Eigenkonsum und auch hier nicht zu viele Drogen genommen, besteht die Chance, (fast) ganz ohne Strafverfahren auszukommen. Ob man in diesem Fall allerdings den Führerschein entzogen bekommt, ist leider wieder eine ganz andere Sache.
Ein weit verbreiteter Irrtum im Zusammenhang mit Suchtmittel ist übrigens, dass man dann nicht strafbar ist, wenn man unter einer gewissen Menge bleibt. In Österreich ist vielmehr bereits jeder Besitz von Suchtgift verboten, lediglich der bloße Konsum ist an sich straffrei. Da jedoch der Konsum oft mit Besitz oder sogar mit der (eigenen) Erzeugung einhergeht, hilft dies wenig.
Und wenn einmal Drogen im Spiel sind, ist die nächste interessante Frage nach der Menge und der Qualität des jeweiligen Suchtmittels. Anhand dessen können nämlich die Grenzmengen errechnet werden, die im Strafverfahren von großer Relevanz sind.
Bleibt man nämlich unter der jeweiligen Grenzmenge ist dies ’nur‘ unerlaubter Umgang mit Suchtgiften (§ 27 SMG), überschreitet man die Grenzmenge kommt man zum Suchtgifthandel (§ 28a SMG). Bei dieser Variante sind die Strafen deutlich höher und unterscheiden sich noch je nach Überschreitung der Grenzmengen. So etwa stehen auf die 25-fache Überschreitung bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe.
Es kommt damit darauf an – in der Verteidigung – die Grenzmengen und Reinheitsgrade pro Suchtmittel genau zu kennen, um hier die Überschreitung von Grenzmengen gut einschätzen zu können. Auch muss abgeschätzt werden können wie gut die Chancen auf Therapie stehen, um gegebenenfalls ein Strafverfahren überhaupt zu vermeiden.
Aufgrund dieser Themen und Fragen, die sich bei mir immer wieder stellen, biete ich das Beratungsprodukt SMG-Erstberatung an, wo Sie sich unverbindlich informieren können.