Suchtmittelrecht - Rechtsanwalt Lanzinger

STRAFRECHT

SUCHTMITTELRECHT

Suchtmittelrecht

Suchtmittelgesetz (SMG)

Die SMG-Erstberatung umfasst folgende Leistungen:

  • Rechtliche Information über die Bedeutung und die Schwere der vorgeworfenen Delikte.
  • Abklärung der Möglichkeiten, ob bzw. wie ein vorläufiger Rücktritt von der Verfolgung erreicht werden kann.
  • Überprüfung, ob das Beiziehen eines Rechtsanwalts bereits bei der polizeilichen Einvernahme notwendig und sinnvoll ist.
  • Klärung der Wahrscheinlichkeit, ob Untersuchungshaft droht.

Die Kosten für diese erste Beratung im Umfang von
etwa 30 Minuten betragen einmalig € 150,- (inkl. USt.). Aus organisatorischen Gründen muss das Honorar bar oder per Bankomat direkt bei der SMG-Erstberatung bezahlt werden.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie meine Tätigkeit als Strafverteidiger im Verfahren wünschen, wird dies separat angeboten und abgerechnet. Außerdem muss eine Vollmacht erteilt werden.

Bei Interesse treten Sie direkt mit meiner Kanzlei in Kontakt; gerne auch über meinen Facebook-Messenger-Chatbot.