Rechtsmittel nach einer Verurteilung
Der heutige Beitrag betrifft das Strafverfahren und Ihre Möglichkeiten auf eine Verurteilung zu reagieren:
Das Strafrecht sieht vor, dass ein Urteil im Strafverfahren an sich mündlich zu verkünden ist. Wird dabei nicht auf einen Freispruch erkannt, sondern eine Geld- und/oder Freiheitsstrafe verhängt, bestehen für Sie die folgenden Optionen:
- Sie nehmen das Urteil an und verzichten auf ein Rechtsmittel. Das Urteil wird dadurch rechtskräftig und die Strafe kann vollzogen werden
- Sie melden ein Rechtsmittel an. Hiernach muss das Urteil schriftlich ausgefertigt werden und Sie haben – nach der Zusendung des Urteils – vier Wochen Zeit das Rechtsmittel bei Gericht einzubringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da eine weitere Instanz nun entscheiden muss
- Sie nehmen sich drei Tage Bedenkzeit und müssen gegebenenfalls binnen dieser drei Tage das Rechtsmittel anmelden. Geschieht dies, dann geht es weiter wie in Punkt 2 und das Urteil wird vorerst nicht rechtskräftig. Erfolgt keine Anmeldung, treten die Folgen wie in Punkt 1 beschrieben ein
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Option Sie nach der Urteilsverkündung wählen möchten, nehmen Sie sich immer drei Tage Bedenkzeit und besprechen Sie sich mit Ihrem Verteidiger oder – wenn Sie keinen Verteidiger haben – mit einem Rechtsanwalt.
Im Verfahren vor dem Bezirksgericht und vor dem Einzelrichter am Landesgericht können Sie das Rechtsmittel (= die Berufung) ohne Verteidiger einbringen. Im Schöffen- und Geschworenenverfahren am Landesgericht hingegen geht dies nur mit einem Rechtsanwalt.
Ich biete Ihnen mit meiner Kanzlei die Möglichkeit zur Beratung, auch wenn Sie nicht von mir in dem Strafverfahren vertreten wurden. Nicht nur berate ich Sie im Rahmen der Bedenkzeit, ob ein Rechtsmittel angemeldet werden soll, ich erstelle auch das Rechtsmittel, bringe es für Sie bei Gericht ein und übernehme Ihre Vertretung im Berufungsverfahren.
Bei Interesse kontaktieren Sie meine Kanzlei telefonisch – unter 07242/224044 oder direkt über das Formular zur Kontaktaufnahme. Insbesondere wenn Sie sich Bedenkzeit genommen habe, ersuche ich Sie um rasche Kontaktaufnahme, damit die Frist zur Anmeldung jedenfalls eingehalten wird.