Rechtsberatung über das FNMA-Portal
Logo mit freundlicher Genehmigung des fnma
fnma steht für Forum Neue Medien in der Lehre Austria. Der Verein – bei dem ich ebenfalls Mitglied bin – versteht als Interessenvertretung im tertiären Bildungssektor zur Vernetzung hinsichtlich eLearning. Das Forum kenne ich im Übrigen bereits seit einigen Jahren und zwar konkret seit der Zeit als ich noch Universitätsassistent am Institut für Multimediale Linzer Rechtsstudien an der Johannes-Kepler-Universität war. Da ich dort viel mit eLearning zu tun hatte und das Thema schon immer interessant fand, ergab sich das ‚Andocken‘ an das FNMA quasi logisch und konnte ich dann auch beim Wechsel in die anwaltliche Praxis die Zusammenarbeit nicht nur beibehalten, sondern auch vertiefen. Man kann gut und gerne sagen, dass sowohl das Institut wie auch das Forum der Grund waren, warum eine meiner Spezialisierungen heute Onlinerecht ist.
In den vergangenen Jahren habe sich bei der Zusammenarbeit immer wieder neue und interessante Themen ergeben. So führte sie etwa zu den iMooX-Lehrveranstaltungen von mir und den LawBusters, einem Artikel in der FNMA-Publikation Interaktive E-Books (2. Auflage) sowie zu – halbwegs regelmäßigen – Beiträgen im FNMA-Magazin.
Überdies biete ich seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt im Juli 2013 auch eine Rechtsberatung für Mitglieder des FNMA direkt über das Portal an. Dies zu den rechtlichen Themen, die sich im Zusammenhang mit eLearning üblicherweise stellen, also etwa Urheberrecht, freie Werknutzung aber auch Datenschutz.
Mein definitives Highlight bisher war aber sicher der Vortrag zum österreichischen Urheberrecht, den ich im Juni 2018 in Amsterdam halten durfte.