Privatanklagen
Wie bereits im letzten News-Post angesprochen, ist nunmehr meine Website zum Thema Strafrecht unter http://www.strafrecht-wels.at/ online.
Ein Teil meiner dort angebotenen Leistungen ist die Erstellung von Privatanklagen sowie die Vertretung im (folgenden) Privatanklageverfahren. Bei Privatanklagen handelt es sich um jene Delikte im Strafrecht (StGB), welche nicht von sich aus von den Behörden und Gerichten verfolgt werden. Vielmehr übernimmt gewissermaßen das Opfer der Straftat die Rolle des Anklägers im Prozess. Dies ist primär bei Straftaten wie Beleidigung (§ 115 StGB) der Fall, kann jedoch auch bei Vermögensdelikten (zB Diebstahl) anzuwenden sein, wenn diese im Familienkreis (§ 166 StGB) begangen werden.
Insbesondere Delikte wie Beleidigung haben im Zusammenhang mit den Sozialen Netzwerken zugenommen.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Erstellung einer Privatanklage und vertrete Sie im folgenden Verfahren, um Ihr Worst-Case-Szenario zu einem Best Case zu machen.