… so würde es zumindest Meister Yoda ausdrücken, wäre er nicht ein Mitglied des Hohen Rates der Jedi-Ritter sondern Rechtsanwalt.
Tatsächlich haben uns Online-Suchmaschinen das Leben zwar wesentlich erleichtert, aber die eigene Recherche in rechtlichen Angelegenheit ist und bleibt ein zweischneidiges Schwert. Eines der größten Probleme dabei ist, dass man sehr leicht in die ‚falsche Rechtsordnung‘ kommt. Etwa sucht man ein Thema im Strafrecht und übersieht dabei, dass die angewählte Website nicht das österreichische Recht, sondern das deutsche Strafrecht wiedergibt. Zwar existieren hier Ähnlichkeiten, aber trotzdem sind die Gesetze verschieden und können nicht einfach umgelegt werden. Sehr oft passiert es beispielsweise auch, dass dann – ins selbst geschriebenen – Verträgen Normen angeführt werden, die nicht österreichisches Recht entsprechen. So habe ich schon einige Unterlagen gesehen, wo statt ‚ABGB‚ (= österreichisches Zivilgesetz) vielmehr ‚BGB‚ (= deutsches Zivilgesetz) stand.
Wenn man sich in Österreich ein Gesetz ansehen möchte oder aber wissen, was der Oberste Gerichtshof so urteilt, dann ist das Rechtsinformationssystem des Bundes (‚RIS‘) übrigens the way to go. Dort findet man alle Gesetze in tagesaktueller Fassung.
Doch selbst, wenn man sich in der korrekten Gesetzgebung bewegt, ist es oft nicht ganz einfach die Lösung für das eigene Problem zu finden oder die Paragraphen richtig zu interpretieren. So ist es beispielsweise ein gängiges Problem bei meinen MandantInnen, dass diese sich Strafnormen suchen, um zu sehen, was als Strafe zu erwarten ist. Ist der Paragraph gefunden, stößt man auf einen Strafrahmen, also ein Spielraum für das Gericht beim Urteil. Hier wird dann aber zumeist gleich angenommen, dass einen sicher die höchste Strafe erwartet, was so gut als nie zutrifft.
Daher bitte beim Recherchieren etwas vorsichtig sein und gerne bei mir oder KollegInnen wegen einer Erstberatung anfragen.