Kosten - Rechtsanwalt Lanzinger

KOSTEN

Kosten

Ein Rechtsanwalt kostet Geld, wenn er/sie Leistungen für MandantInnen erbringt. Dabei ist es egal, ob es sich um die Verteidigung vor Gericht, das Erstellen von Dokumenten oder einfach nur um Beratung handelt.

Auf dieser Seite erfahren Sie daher, welche Kosten die Kanzlei Lanzinger bei ihrer Tätigkeit für Sie verrechnet:

Keine Rechtschutzversicherungen

Bitte beachten Sie, dass die Kanzlei Lanzinger nicht mit Rechtschutzversicherungen arbeitet und – aufgrund früherer Erfahrungen – nicht mehr über Rechtschutzversicherungen abrechnet.
Das bedeutet, dass Sie für die Leistungen der Kanzlei Lanzinger einen Stundensatz (dazu unten) bezahlen. Ob Sie die Honorarnoten, welche von Ihnen bezahlt wurden bei Ihrer Rechtschutzversicherung einreichen, bleibt natürlich Ihnen überlassen.

Wenn Sie eine Abrechnung der für Sie erbrachten Leistungen wünschen, bitte beauftragen Sie eine Rechtsanwaltskanzlei, welche eine Verrechnung über Rechtschutzversicherungen anbietet.

Stundensatz

Die Kanzlei Lanzinger verrechnet für Leistungen, die für Sie erbracht werden einen Stundensatz von € 240,- ‚nach tatsächlichem Zeitaufwand‘. Dies bedeutet, dass wann immer eine Leistung für Sie erbracht wird, diese nach der verbrauchten Zeit in Ihrem Akt erfasst wird.

Solche Leistungen sind:

  • die Bearbeitung von Akten (zB Recherche, Telefonate, Schreiben und Schriftsätze),
  • das Wahrnehmen von Terminen (zB Gerichtsverhandlungen und Besprechungen) mit MandantInnen oder anderen Personen (zB Angehörige) inklusive Weg-, Reise- und Wartezeiten
  • jede Kommunikation mit MandantInnen oder anderen Personen (zB Verwandte, Behörden, Gerichte) insbesondere Briefe, Telefonat, SMS, Chats und alle anderen digitalen und analogen Formen.

Zu den € 240,- kommen noch 20% Umsatzsteuer sowie (eventuell) Barauslagen. Barauslagen sind zB Briefmarken oder Kopierkosten für Gerichtsakte.

Die Verrechnung erfolgt nach angefangenen 5 Minuten und Mindestzeit pro Leistung beträgt 5 Minuten. Das bedeutet zB bei einem Telefonat von 3 Minuten, dass es als Telefonat über 5 Minuten erfasst wird. Der Stundensatz ändert sich übrigens nicht, wenn Leistungen nicht während des Öffnungszeiten der Kanzlei erbracht werden. So werden zB auch Telefonaten nach 17h oder Besprechungen am Wochenende ohne einen Zuschlag abgerechnet.

Überdies wird ein Kostenvorschuss von € 2.000,- verlangt. Erst wenn dieser bezahlt wurde, wird mit den Leistungen für den/die MandantIn begonnen. Kostenvorschuss bedeutet nicht, dass danach keine weiteren Kosten anfallen werden.

Die Kanzlei Lanzinger bemüht sich die Aufzeichnungen und Leistungsbeschreibungen möglichst genau zu machen. Sollte es hier Unklarheiten geben, bitte nehmen Sie jedenfalls mit uns Kontakt auf.

Bitte beachten Sie jedenfalls die Mandats-Grundsätze.

Bitte beachten Sie auch, dass wir beim Stundensatz keine Pauschalen anbieten. Auch erwarten wir, dass die Honorare pünktlich bezahlt werden und gewähren hier keine Ratenzahlungen.

Erstberatung

Da Rechtsanwälte für ihre Beratungen auch haften, bietet die Kanzlei Lanzinger keine kostenlosen Erstberatungen an.

Es ist jedoch nicht notwendig, sofort für die Erstberatung mit dem oben genannten Stundensatz oder einem Kostenvorschuss zu rechnen.

Vielmehr bietet die Kanzlei Lanzinger zu diversen Themen Beratungsprodukte an die Sie nutzen können, um sich – unverbindlich – eine erste und kompetente Beratung zu holen. Die Kosten für diese Beratungsprodukte unterscheiden sich je nach Thema.

Eine generelle Erstberatung in der Dauer von ca. 30 Minuten kostet in der Kanzlei Lanzinger etwa € 150,- (inklusive Umsatzsteuer), welche bei dem vereinbarten Termin vorab in bar oder per Bankomat zu zahlen sind.

Sie erhalten dann eine Zahlungsbestätigung und auf Wunsch auch eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Rechtschutzversicherung einreichen können. Aus organisatorischen Gründen verrechnet die Kanzlei Lanzinger eine allfällige Beratungspauschale nicht direkt mit Ihrer Rechtschutzversicherung.

Bei Interesse treten Sie direkt mit meiner Kanzlei in Kontakt; Fragen stellen Sie gerne auch über meinen Facebook-Messenger-Chatbot.

Neben der Besprechung direkt vor Ort in der Kanzlei haben Sie die Möglichkeit Ihre Beratung über die datensichere Videoplattform Eyeson durchzuführen. In diesem Fall muss der Betrag vor der Beratung an das folgende Konto überwiesen werden:

OÖ Sparkasse

IBAN: AT68 2032 0321 0036 6181

BIC: ASPKAT2LXXX

Nach dem Eingang der Zahlung erhalten Sie dann den Link zum virtuellen Besprechungsraum auf Eyeson.

Die angeführten Kosten/Informationen gelten für alle neuen MandantInnen ab dem 12.08.2021