Das neue Datenschutzgesetz
Wie ich in meinem Blog-Beitrag vom 15.07.2017 berichtet habe, bin ich nun für die O.P.P.-Beratungs GmbH als Senior Berater im Bereich des Datenschutzrechts tätig.
Während die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bereits länger ein Thema in den Medien ist, hat zuletzt auch die Umsetzung eines neuen Datenschutzgesetzes für einiges an Aufsehen gesorgt. Nun wurde das neue Datenschutzgesetz – konkret: Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (DSG) – mit dem 120. Bundesgesetzblatt am 31.07.2017 auch veröffentlicht. In Kraft tritt das neue DSG allerdings erst gemeinsam mit der DSGVO im Mai 2018 und wird dann auch das ‚alte‘ DSG 2000 ablösen.
Zwar handelt es sich bei der DSGVO um eine Verordnung, welche an sich direkt im nationalen Recht anwendbar ist, dennoch wurden nicht alle Bereiche komplett geregelt, weswegen der österreichische Gesetzgeber zusätzlich das neue DSG erlassen hat. Auffällig ist, dass das neue DSG erst bei § 4 beginnt, zumal die geplanten §§ 1-3 DSG (Verfassungsbestimmungen) letztlich nicht die erforderliche Mehrheit erzielen konnten. Großteils verweist das DSG überdies auf die DSGVO, sodass man in Zukunft, zumindest bei gewissen Aspekten, beide Regelungen parallel lesen muss.