Cybercrime – Das Darknet
Immer wieder hört man in den Medien vom Darknet, Deep Web oder Dark Web, welches nicht weniger als die ‚dunklen Gassen‘ des Internets darstellen soll. Tatsächlich ist aber am Darknet per se nichts Illegales, es handelt sich lediglich um einen Teil des Webs bzw des Deep Web. Das Deep Web zeichnet sich dadurch aus, dass es von Suchmaschinen nicht indexiert ist, also von Google & Co nicht durchsucht werden kann.
Um in das Deep Web zu gelangen benötigt man zumeist auch spezielle Browser, allen voran TOR (eine Abkürzung für The Onion Router). Dieser Browser kann ganz legal bezogen werden und dient der Verschlüsselung der eigenen IP-Adresse, wenn man im Web surft, wodurch eine gewisse Privatsphäre ermöglicht wird. Um dann im Deep Web oder Dark Web surfen zu können, muss man sich – mangels Möglichkeit der Suche – mit Linklisten behelfen, was ein wenig an die Anfänge des Web erinnert. Diese Linklisten sind allerdings teilweise über Suchmaschinen auffindbar. Zusammengefasst ist also das Surfen in diesem Teil des Webs nicht illegal.
Strafrechtlich relevant wird das Dark Web allerdings daher schnell, weil sich – aufgrund der herrschenden Anonymität – dort illegale Geschäfte abwickeln lassen. Hinzu kommt noch, dass im Dark Web mit Crypto-Währungen wie beispielsweise BitCoin bezahlt werden kann, was ebenfalls der Anonymität zuträglich ist. Dadurch werden etwa größeren Suchtmittel-Geschäfte (auch) über das Dark Wewb abgehandelt oder Content verkauft, der ebenfalls illegal ist, etwa Kinderpornographie.
Das Dark Web als Teil des Deep Web ist daher eine neue Möglichkeit/ein neues Tool derartige Straftaten zu begehen.