Nachdem ich im letzten Beitrag zu dieser Artikel-Reihe mit der Fluchtgefahr auch den letzten Haftgrund besprochen habe, möchte ich mich heute dem Thema widmen, was man gegen die Untersuchungshaft unternehmen kann
Mit diesem Blog-Beitrag in der Reihe U-Haft widme ich mich dem letzten der drei Haftgründe, der Fluchtgefahr
Nachdem ich im letzten Beitrag den Haftgrund der Tatbegehungsgefahr beschrieben habe, widmet sich der heutige Blog-Beitrag dem Haftgrund der Verdunkelungsgefahr.
Wie bereits im ersten Beitrag der Reihe zur U-Haft angesprochen, muss – neben den anderen Voraussetzungen der U-Haft – ein sogenannter Haftgrund vorliegen
Bereits im ersten Artikel zum Thema Untersuchungshaft habe ich die Haftverhandlung angesprochen
Im Falle der Festnahme sollten auf jeden Fall diese Punkte (im Beitrag) befolgt werden
Nachdem es zwischen Weihnachten und Silvester ein wenig stiller in meinem Blog geworden ist, möchte ich – als guten Vorsatz – im Jahr 2018 wieder versuchen regelmäßiger Content zu liefern. Den Beginn macht eine neue Artikel-Reihe rund um das Thema Untersuchungshaft (U-Haft)
Who ya gonna call? … heißt es bei den Ghostbusters. Doch darüber hinaus stellt sich wirklich die Frage – insbesondere, wenn eine Verhaftung im Raum steht – wie man schnell zu einem Strafverteidiger kommt, gerade in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen.
Ich biete im Rahmen meiner Tätigkeit als Strafverteidiger und Rechtsanwalt eine SMG-Erstberatung bei welcher Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren können, wenn Sie eines Suchtmitteldelikts verdächtigt werden.
Über die Kanzlei
Mag. Michael Lanzinger ist Strafverteidiger und selbstständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Wels (OÖ) mit Schwerpunkten auf Suchtmittelrecht, Strafrecht und Cybercrime. Weiters ist er Gründungsmitglied der LawBusters, der Nerds of Law und bei NetzBeweis
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