In diesem und dem folgenden Beitrag möchte ich noch die Themen Hasspostings und Wiederbetätigung im Web aufgreifen.
In diesem Beitrag der Artikelreihe zum Thema Cybercrime befasse ich mich mit den Computer- oder Hardware-Delikten.
Ich darf Ihnen im heutigen – dritten – Beitrag zu Cybercrime Informationen zu den Web- oder Social-Media-Delikten geben
In diesem – zweiten – Beitrag der Artikelreihe zu Cybercrime darf ich heute die erste Deliktskategorie der Offline-Delikte näher ausarbeiten
Mit diesem Blog-Beitrag möchte ich eine kleine Artikelreihe beginnen, die in den kommenden Wochen Informationen zu Cybercrime bereitstellen soll
Wie bereits in meinem Blogartikel vom 12. Februar 2017 dargestellt, stehen, im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung mehrere Optionen offen
Am Freitag dem 7.4.2017 habe ich mir (endlich) ebenfalls das Theaterstück Terror von Ferdinand von Schirach ansehen können und als Laienrichter über Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheiden dürfen
Der Umgang mit Suchtmitteln (Drogen) und psychotropen Stoffen wird in Österreich im Suchtmittelgesetz (SMG) geregelt. Auch die strafrechtlichen Konsequenzen für Drogenmissbrauch finden Sie nicht im Strafgesetzbuch (StGB), sondern im Suchtmittelgesetz ab § 27 SMG
Der heutige Beitrag betrifft das Strafverfahren und Ihre Möglichkeiten auf eine Verurteilung zu reagieren
Die Vertretung von MandantInnen im Bereich des Strafrechts umfasst keinesfalls nur die Verteidigung direkt vor Gericht
Über die Kanzlei
Mag. Michael Lanzinger ist Strafverteidiger und selbstständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Wels (OÖ) mit Schwerpunkten auf Suchtmittelrecht, Strafrecht und Cybercrime. Weiters ist er Gründungsmitglied der LawBusters, der Nerds of Law und bei NetzBeweis
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