Im Falle der Festnahme sollten auf jeden Fall diese Punkte (im Beitrag) befolgt werden
Am heutigen Tag hat das Oberlandesgericht Linz den Freispruch des Landesgerichtes Wels in einer Strafsache bestätigt, der Freispruch ist damit rechtskräftig
Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende zu und rechtzeitig zum Jahreswechsel gibt es in meiner Kanzlei ein neues Beratungsprodukt, um auf Ihre Anliegen noch besser eingehen zu können: Ich biete daher ab dem 1.1.2019 neu die O.C.S.-Erstinformation an
Nachdem es zwischen Weihnachten und Silvester ein wenig stiller in meinem Blog geworden ist, möchte ich – als guten Vorsatz – im Jahr 2018 wieder versuchen regelmäßiger Content zu liefern. Den Beginn macht eine neue Artikel-Reihe rund um das Thema Untersuchungshaft (U-Haft)
Immer wieder hört man in den Medien vom Darknet, Deep Web oder Dark Web, welches nicht weniger als die ‚dunklen Gassen‘ des Internets darstellen soll
Who ya gonna call? … heißt es bei den Ghostbusters. Doch darüber hinaus stellt sich wirklich die Frage – insbesondere, wenn eine Verhaftung im Raum steht – wie man schnell zu einem Strafverteidiger kommt, gerade in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen.
In der vergangenen Woche haben mich unter Anderem zwei Beiträge ‚juristisch aufhorchen‘ lassen: Einerseits die Frage, ob der Hack eines Sextoys eigentlich eine Sexualstraftat ist sowie die Meldung, dass eine zu einem Sextoy zugehörige App geheim Tonaufnahmen macht.
Ich biete im Rahmen meiner Tätigkeit als Strafverteidiger und Rechtsanwalt eine SMG-Erstberatung bei welcher Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren können, wenn Sie eines Suchtmitteldelikts verdächtigt werden.
In diesem – sechsten und – letzten Beitrag der Artikelreihe zu Cybercrime beschäftige ich mich mit der Wiederbetätigung im Web
Über die Kanzlei
Mag. Michael Lanzinger ist Strafverteidiger und selbstständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Wels (OÖ) mit Schwerpunkten auf Suchtmittelrecht, Strafrecht und Cybercrime. Weiters ist er Gründungsmitglied der LawBusters, der Nerds of Law und bei NetzBeweis
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