Als Rechtsanwalt hat man fast konstant eine Sache zu wenig: ZEIT. Deswegen bin ich schon seit Beginn an immer wieder damit befasst, meine Arbeitszeit möglichst effizient zu nutzen, damit ich die meist große Anzahl an Akten und Aufgaben pro Tag gut meistern kann.

Im Laufe der Zeit habe ich mir daher angewöhnt, mit Wiedervorlagen (sog. Kalendierungen) aber auch mit To-Do-Listen zu arbeiten. Das mittlerweile sowohl in der Arbeit als auch – teilweise – privat. Neben den diversen digitalen Lösungen, die ich verwende habe ich mir bereits vor einiger Zeit – einfach weil es mich interessiert hat – über Kickstarter das Analog-System von Ugmonk zugelegt.

Allerdings verwende ich es aktiv erst seit einigen Wochen und bin sehr zufrieden. Wie der Name schon sagt funktioniert das Prinzip vollkommen analog, also mit Hilfe einer Art von Karteikarte, auf die man pro Tag 10 Aufgaben, die man erledigen möchte, schreibt. Pro Aufgabe kann man dann noch vermerken, ob sie gerade ‚in der Mache ist‘ oder erledigt. Am Ende des Tages (oder bei mir meist in der Früh des nächsten Tages) werden die nicht (vollständig) erledigten Tasks auf eine neue Karte übertragen. Auf der ‚alten‘ Karte kann man dann noch mittels einem Drei-Punkte-System bewerten, wie produktiv man war, wenn man dies möchte. Die alten Karten können dann abgelegt werden.

Ich nutze das System derzeit so, dass ich jeden Tag versuche mir Aufgaben – aus der Vielzahl von Dingen die zu erledigen sind – zu definieren, welche ich an diesem Tag erledigen möchte. Gleichsam sehe ich aber gut, welche Tasks ich über mehrere Tage mit mir herumschleppe. Insgesamt ist es für mich eine interessante (zusätzliche) Methode, um Sachen erledigt zu bekommen.

Kein neuer Mitarbeiter in der Kanzlei, aber jedenfalls eine Bereicherung! Gustav ist die neuestes Anschaffung von mir für meine Tätigkeit als Rechtsanwalt

Ja, es stimmt, die Kanzlei Lanzinger macht auch vor den ’neuen‘ Social Media nicht halt. Daher sind wir bereits seit einiger Zeit auf TikTok unter https://www.tiktok.com/@rechtsanwaltlanzinger vertreten. Dort finden Sie kurze Videos zu den Themen Strafrecht und Cybercrime sowie aktuell auch die Reihe ‚Keine Panik im Drogenrecht‚ (zu Suchtmittelrecht). Geplant ist auch eine weitere TikTok-Reihe zum Thema ‚Jugendliche und Sexualstrafrecht‘, wo Sie dann hier auch eigene Blogbeiträge finden werden.

 

Und last but not least gibt es jetzt auch einen Clubhouse-Account. Aktuell ist ein Clubhouse-Talk übrigens für den 16.2.2021 ab 19h zum Thema ‚Hass im Netz‘ geplant, den Sie unter https://www.joinclubhouse.com/event/xLd6nDbx finden. Also gerne einmal reinhören. Weitere Talks sind natürlich geplant!

Ich versuche fortlaufend die Kontaktaufnahme zu meiner Kanzlei leichter und angenehmer zu gestalten. Dies bedeutet, dass es in naher Zukunft möglich sein soll, die Rechtsberatung der Kanzlei Lanzinger (fast) orts- und zweitunabhängig in Anspruch zu nehmen. Bereits eingerichtet sind daher die Beratungsprodukte und die Möglichkeit der Besprechung über Videokonferenz. Beides soll auch nachdem COVID kein Thema mehr ist dauerhaft so bleiben.

 

Heute möchte ich Ihnen ein weiteres Tool zur Kontaktaufnahme vorstellen: BODO. Dabei handelt es sich nicht nur um den zweiten Vornahmen, den ich fast bekommen hätte, sondern um den Namen für meinen Kanzlei-ChatBot. Wenn Sie auf die Startseite der Kanzlei Lanzinger surfen, finden Sie den ChatBot direkt dort. Zwar können keine direkten Fragen gestellt werden, aber Sie können sich rasch über meine Spezialgebiete, Öffnungszeiten und andere wichtige Dinge meiner Kanzlei informiere. BODO befindet sich derzeit gewissermaßen ‚im Training‘ und soll auch noch weiter ausgebaut werden.

Wie in den letzten Tag angekündigt bietet die Kanzlei Lanzinger eine wichtige Neuerung: nicht nur aufgrund des Lockdown sondern auch für die Zukunft ist es ab sofort möglich, Besprechungen auch per Videocall durchzuführen.

Egal ob Sie ein Beratungsprodukt in Anspruch nehmen möchten oder bereits MandantIn sind und nicht extra anreisen möchten, Sie haben die Option Ihre Besprechung online zu halten.

Möglich ist dies durch die Plattform Eyeson. Diese genügt nicht nur den rechtlichen Vorschriften sondern benötigt für Sie auch weder einen Account noch eine separate Software.

Wenn Sie eine Besprechung in Form eines Videocalls machen möchten, geben Sie dies einfach bei der Terminvereinbarung bekannt. Ihnen wird dann vor dem Termin ein Link zugesandt, den Sie nutzen, um mit der Kanzlei über die Plattform in Kontakt zu treten.

Als RechtsanwältIn hat man sehr viel mit Texten zu tun. Nicht nur Gesetzestexte, sondern es ist auch notwendig, bei vielen Gelegenheiten Notizen zu machen. Ich bin derzeit noch nicht beim ‚voll-elektronischen‘ Akt angelangt, also dass ich in meiner Kanzlei kein Papier mehr verwenden würde. Aber ich versuche zumindest den Papierverbrauch einzuschränken, wo immer es möglich ist.

Ein wesentlicher Punkt ist dabei der Notizblock, wo ich seit einiger Zeit auf ReMarkable umgestiegen bin. Dabei handelt es sich um ein eInk-Tablet, vergleichbar mit einem eBook-Reader. Allerdings kann ich auf dem ReMarkable nicht nur PDF und eBooks lesen, sondern diese auch mit Notizen versehen und selbst Notizen erstellen. Mit den korrespondieren Apps auf Smartphone und Computer ist es mir dann möglich die Notizen auszulesen und abzuspeichern. Es wäre sogar möglich, meine handschriftlichen Notizen in Maschinenschrift umzuwandeln, was aber bei meinem Schriftbild nicht ganz so gut funktioniert.

Das Schreibgefühl ist jedenfalls sehr gut und ich habe durch das ReMarkable letztlich einen Notizblock, der viel speichern kann und trotzdem immer das gleiche Gewicht hat. Zwei Nachteile gibt es allerdings: einmal muss man, wie bei jedem Gerät, darauf achten, dass das ReMarkable aufgeladen ist, das kann bei einem Notizblock nicht passieren. Und – zweitens – die (nachfüllbaren) Minen des beigefügten Stiftes nutzen sich relativ schnell ab. Praktisch ist dabei immerhin, dass der Stift auch Stauraum für eine Ersatzmine bietet.

Alles in Allem bin ich aber recht zufrieden und haben mir daher auch gleich mal die angekündigte Version 2 des ReMarkable vorbestellt.