Diese Frage bekomme ich verständlicherweise sehr häufig gestellt. Die einzige Frage, die ebenso oft kommt lautet ‚Was kriege ich?‚ Und damit gemeint ist im Strafrecht, welche Strafe der/die MandantIn zu erwarten hat. Im Gegensatz zu dieser Frage, kann ich die Kosten-Frage deutlich besser beantworten beziehungsweise einschätzen.
Vielleicht haben Sie schon gehört, dass Rechtsanwältinnen oft ’nach Tarif‘ abrechnen. Gemeint ist damit die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), nach dem auch bei Gerichten im Zivilrecht die Kosten bestimmt werden. Dann gibt es noch die Allgemeinen Honorarkriterien (AHK). Die AHK werden vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag herausgegeben und geben vor, welche Streitwerte im RATG angesetzt werden können, wenn sich dies nicht ohnehin aus der Streitsache ergibt.
Zwar lassen sich die AHK auch im Strafrecht und im Verwaltungsrecht verwenden, aber das RATG und die AHK kommen – zumindest meiner Erfahrung nach – primär im Zivilrecht zum Einsatz. Auch ist es an sich nur im Zivilrecht so, dass der Verlierer eines Rechtsstreites (auch) die Rechtsanwaltskosten des Gewinners zahlen muss. Im Verwaltungsrecht gibt es an sich keinen Kostenersatz, wenn man ein Verfahren gewinnt (zB ein Strafbescheid aufgehoben wird) und auch im Strafrecht kann man sich nur sehr eingeschränkt Kosten vom Staat zurückholen, primär bei einem Freispruch.
Eine andere Möglichkeit den Wert der für Sie erbrachten Rechtsleistungen zu bestimmten ist der Stundensatz. Dabei wird festgelegt, was eine Zeiteinheit (Stunde) bei einem Rechtsanwalt kostet. Ich habe mich für diesen Weg entschieden und führe deswegen sehr genaue Zeitaufzeichnungen. So kann garantiert werden, dass nur jene Leistungen abgerechnet werden, die für Sie und Ihr Anliegen erbracht wurden. Auf den Honorarnote meiner Kanzlei finden Sie auch immer eine genaue Aufstellung welche Tätigkeiten wann von mir gesetzt wurden, wie lange diese gedauert haben und was sie daher im Einzelnen kosten. Auch bin ich verpflichtet, Ihnen jederzeit Auskunft über die aktuellen Kosten zu geben, wenn Sie dies wünschen. Ansonsten versuche ich in möglichst regelmäßigen Abständen abzurechnen.
Eine genaue Erklärung, wie sich die Kosten der Kanzlei gestalten, finden Sie auf meiner Website unter https://www.rechtsanwalt-lanzinger.at/kosten/, wobei ich einige Informationen gleich hier geben darf:
- Es gibt KEINE kostenlosen Beratungen
- Der Stundensatz in der Kanzlei Lanzinger beträgt € 240,- + Umsatzsteuer + allfällige Barauslagen (zB Kopierkosten)
- Eine Abrechnung mit einer Rechtsschutzversicherung wird, aufgrund von früheren Erfahrungen, nicht mehr gemacht
- Es gibt diverse Beratungsprodukte die zu einer Pauschale angeboten werden, Informationen finden Sie unter https://www.rechtsanwalt-lanzinger.at/beratungsprodukte/
- Wenn ich Sie im Zivilverfahren vertrete und die Gegenseite meine Kosten zahlen muss, werden diese nach RATG ermittelt und der Stundensatz entfällt für Sie
- Wenn ich Sie im Strafverfahren als Privatbeteiligte/r vertrete und der Täter muss meine Kosten zahlen, werden diese nach den AHK ermittelt und der Stundensatz entfällt für Sie