Ich versuche fortlaufend die Kontaktaufnahme zu meiner Kanzlei leichter und angenehmer zu gestalten. Dies bedeutet, dass es in naher Zukunft möglich sein soll, die Rechtsberatung der Kanzlei Lanzinger (fast) orts- und zweitunabhängig in Anspruch zu nehmen. Bereits eingerichtet sind daher die Beratungsprodukte und die Möglichkeit der Besprechung über Videokonferenz. Beides soll auch nachdem COVID kein Thema mehr ist dauerhaft so bleiben.

 

Heute möchte ich Ihnen ein weiteres Tool zur Kontaktaufnahme vorstellen: BODO. Dabei handelt es sich nicht nur um den zweiten Vornahmen, den ich fast bekommen hätte, sondern um den Namen für meinen Kanzlei-ChatBot. Wenn Sie auf die Startseite der Kanzlei Lanzinger surfen, finden Sie den ChatBot direkt dort. Zwar können keine direkten Fragen gestellt werden, aber Sie können sich rasch über meine Spezialgebiete, Öffnungszeiten und andere wichtige Dinge meiner Kanzlei informiere. BODO befindet sich derzeit gewissermaßen ‚im Training‘ und soll auch noch weiter ausgebaut werden.

Bereits etwas her ist das Volontariat von Fr. Ljubici, die im September 2020 in meiner Kanzlei tätig war. Dankenswerterweise hat sich Fr. Ljubicic bereit erklärt für den Blog Ihre Erfahrungen in einem Text zusammenzufassen:

 

Mein Name ist Inga Ljubicic und ich studiere derzeit Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz. Um etwas Praxiserfahrung sammeln zu können, war es mir ein großes Anliegen, Einblicke in eine Rechtsanwaltskanzlei zu bekommen.

Gleich zu Beginn stellte sich heraus, dass Mag. Lanzinger und ich beide Absolventen des Brucknergymnasiums in Wels sind. Deshalb freut es mich umso mehr, dass ich die Möglichkeit hatte, ein Volontariat in seiner Kanzlei zu absolvieren.

Mir wurde die gesamte Kanzleiorganisation erklärt und ich bekam im Laufe meines Volontariats die Chance, den Arbeitsalltag eines Rechtsanwaltes persönlich mitzuerleben. Ich durfte Mag. Lanzinger zu Terminen in die Justizanstalt, zu Gerichtsverhandlungen und zu Presseterminen begleiten. Weiters durfte ich auch bei zahlreichen Besprechungen mit Mandaten dabei sein und hatte im Nachhinein auch die Möglichkeit meine eigene rechtliche Beurteilung abzugeben. Ebenso wurden mir praxisnahe Einblicke in die Erwachsenenvertretung gewährt.

Ich möchte besonders erwähnen, dass sich Mag. Lanzinger für jede einzelne meiner (zahlreichen) Fragen sehr viel Zeit genommen und mir alles genau beantwortet und erklärt hat, sodass ich während meines Volontariats tatsächlich jeden Tag etwas Neues gelernt habe.

Alles in allem kann ich sagen, dass mein Volontariat all meine Erwartungen übertroffen hat und ich möchte mich auf diesem Weg noch einmal herzlich bei Mag. Lanzinger für die lehrreiche und schöne Zeit bedanken.

 

Ich darf mich an dieser Stelle jedenfalls für die gute Zusammenarbeit bedanke und wünsche für die Zukunft alles Gute!

(Anmerken darf ich an dieser Stelle noch, dass ich im Brucknergymnasium den N-Zweig besucht habe und nunmehr beim Absolventenverein BrAVe aktiv bin)

Wie in den letzten Tag angekündigt bietet die Kanzlei Lanzinger eine wichtige Neuerung: nicht nur aufgrund des Lockdown sondern auch für die Zukunft ist es ab sofort möglich, Besprechungen auch per Videocall durchzuführen.

Egal ob Sie ein Beratungsprodukt in Anspruch nehmen möchten oder bereits MandantIn sind und nicht extra anreisen möchten, Sie haben die Option Ihre Besprechung online zu halten.

Möglich ist dies durch die Plattform Eyeson. Diese genügt nicht nur den rechtlichen Vorschriften sondern benötigt für Sie auch weder einen Account noch eine separate Software.

Wenn Sie eine Besprechung in Form eines Videocalls machen möchten, geben Sie dies einfach bei der Terminvereinbarung bekannt. Ihnen wird dann vor dem Termin ein Link zugesandt, den Sie nutzen, um mit der Kanzlei über die Plattform in Kontakt zu treten.

Als RechtsanwältIn hat man sehr viel mit Texten zu tun. Nicht nur Gesetzestexte, sondern es ist auch notwendig, bei vielen Gelegenheiten Notizen zu machen. Ich bin derzeit noch nicht beim ‚voll-elektronischen‘ Akt angelangt, also dass ich in meiner Kanzlei kein Papier mehr verwenden würde. Aber ich versuche zumindest den Papierverbrauch einzuschränken, wo immer es möglich ist.

Ein wesentlicher Punkt ist dabei der Notizblock, wo ich seit einiger Zeit auf ReMarkable umgestiegen bin. Dabei handelt es sich um ein eInk-Tablet, vergleichbar mit einem eBook-Reader. Allerdings kann ich auf dem ReMarkable nicht nur PDF und eBooks lesen, sondern diese auch mit Notizen versehen und selbst Notizen erstellen. Mit den korrespondieren Apps auf Smartphone und Computer ist es mir dann möglich die Notizen auszulesen und abzuspeichern. Es wäre sogar möglich, meine handschriftlichen Notizen in Maschinenschrift umzuwandeln, was aber bei meinem Schriftbild nicht ganz so gut funktioniert.

Das Schreibgefühl ist jedenfalls sehr gut und ich habe durch das ReMarkable letztlich einen Notizblock, der viel speichern kann und trotzdem immer das gleiche Gewicht hat. Zwei Nachteile gibt es allerdings: einmal muss man, wie bei jedem Gerät, darauf achten, dass das ReMarkable aufgeladen ist, das kann bei einem Notizblock nicht passieren. Und – zweitens – die (nachfüllbaren) Minen des beigefügten Stiftes nutzen sich relativ schnell ab. Praktisch ist dabei immerhin, dass der Stift auch Stauraum für eine Ersatzmine bietet.

Alles in Allem bin ich aber recht zufrieden und haben mir daher auch gleich mal die angekündigte Version 2 des ReMarkable vorbestellt.

 

Nachdem die COVID-Maßnahmen gelockert wurden, sperrt die Kanzlei Lanzinger ab dem 4.5.2020 ebenfalls wieder auf. Ab dem genannten Datum sind damit wieder persönliche Termine direkt in der Kanzlei möglich. Allerdings, um Infektionen nach wie vor zu verhindern, ersuchen wir unsere MandantInnen die folgenden Dinge zu beachten:

  • Termine können derzeit nur mit Beginn um 15 Minuten vor und 15 Minuten nach jeder vollen Stunde vereinbart werden. Dies hat den Grund, dass auch die anderen beiden Kanzleien in der Kanzleigemeinschaft RBL wieder Termine vergeben und mehrere wartende Personen vermieden werden sollen
  • Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, also nicht früher oder später. Für den Fall, dass Sie etwas zu früh vor Ort sind, bitte warten Sie vor der Kanzlei und treten erst zum vereinbarten Termin ein
  • Bei Eintritt in die Kanzlei werden Sie Desinfektionsmittel vorfinden und ersuchen wir höflich, sich umgehend die Hände damit zu desinfizieren
  • Bitte tragen Sie bei Ihrem gesamten Besuch in der Kanzlei eine Mund-Nasenschutz-Maske. Wenn möglich, bringen Sie diese bitte selbst mit, ansonsten stellen wir Ihnen aber auch gerne eine Einweg-Maske zur Verfügung
  • Bei Inanspruchnahme der Beratungsprodukte ist es nach wie vor notwendig, vor der Besprechung den Betrag in bar zu zahlen. Bitte halten Sie, wenn möglich, den genauen Betrag bereit
  • Bitte halten Sie generell in der Kanzlei zu anderen Personen den derzeit geltenden Mindestabstand

Für Fragen und die Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 07242/224044 zur Verfügung. Gerne können Sie auch das Kontaktformular für Ihre Anfrage nutzen.

Diese Frage bekomme ich verständlicherweise sehr häufig gestellt. Die einzige Frage, die ebenso oft kommt lautet ‚Was kriege ich?‚ Und damit gemeint ist im Strafrecht, welche Strafe der/die MandantIn zu erwarten hat. Im Gegensatz zu dieser Frage, kann ich die Kosten-Frage deutlich besser beantworten beziehungsweise einschätzen.

Vielleicht haben Sie schon gehört, dass Rechtsanwältinnen oft ’nach Tarif‘ abrechnen. Gemeint ist damit die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), nach dem auch bei Gerichten im Zivilrecht die Kosten bestimmt werden. Dann gibt es noch die Allgemeinen Honorarkriterien (AHK). Die AHK werden vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag herausgegeben und geben vor, welche Streitwerte im RATG angesetzt werden können, wenn sich dies nicht ohnehin aus der Streitsache ergibt.

Zwar lassen sich die AHK auch im Strafrecht und im Verwaltungsrecht verwenden, aber das RATG und die AHK kommen – zumindest meiner Erfahrung nach – primär im Zivilrecht zum Einsatz. Auch ist es an sich nur im Zivilrecht so, dass der Verlierer eines Rechtsstreites (auch) die Rechtsanwaltskosten des Gewinners zahlen muss. Im Verwaltungsrecht gibt es an sich keinen Kostenersatz, wenn man ein Verfahren gewinnt (zB ein Strafbescheid aufgehoben wird) und auch im Strafrecht kann man sich nur sehr eingeschränkt Kosten vom Staat zurückholen, primär bei einem Freispruch.

Eine andere Möglichkeit den Wert der für Sie erbrachten Rechtsleistungen zu bestimmten ist der Stundensatz. Dabei wird festgelegt, was eine Zeiteinheit (Stunde) bei einem Rechtsanwalt kostet. Ich habe mich für diesen Weg entschieden und führe deswegen sehr genaue Zeitaufzeichnungen. So kann garantiert werden, dass nur jene Leistungen abgerechnet werden, die für Sie und Ihr Anliegen erbracht wurden. Auf den Honorarnote meiner Kanzlei finden Sie auch immer eine genaue Aufstellung welche Tätigkeiten wann von mir gesetzt wurden, wie lange diese gedauert haben und was sie daher im Einzelnen kosten. Auch bin ich verpflichtet, Ihnen jederzeit Auskunft über die aktuellen Kosten zu geben, wenn Sie dies wünschen. Ansonsten versuche ich in möglichst regelmäßigen Abständen abzurechnen.

Eine genaue Erklärung, wie sich die Kosten der Kanzlei gestalten, finden Sie auf meiner Website unter https://www.rechtsanwalt-lanzinger.at/kosten/, wobei ich einige Informationen gleich hier geben darf:

  • Es gibt KEINE kostenlosen Beratungen
  • Der Stundensatz in der Kanzlei Lanzinger beträgt € 240,- + Umsatzsteuer + allfällige Barauslagen (zB Kopierkosten)
  • Eine Abrechnung mit einer Rechtsschutzversicherung wird, aufgrund von früheren Erfahrungen, nicht mehr gemacht
  • Es gibt diverse Beratungsprodukte die zu einer Pauschale angeboten werden, Informationen finden Sie unter https://www.rechtsanwalt-lanzinger.at/beratungsprodukte/
  • Wenn ich Sie im Zivilverfahren vertrete und die Gegenseite meine Kosten zahlen muss, werden diese nach RATG ermittelt und der Stundensatz entfällt für Sie
  • Wenn ich Sie im Strafverfahren als Privatbeteiligte/r vertrete und der Täter muss meine Kosten zahlen, werden diese nach den AHK ermittelt und der Stundensatz entfällt für Sie

Nach wie vor hat uns das Home-Office im Griff in dieser neuen Woche nach Ostern. Wie bereits im letzten Blog-Post erwähnt, haben meine Konzipierten – Mag. Bisset – und ich die Zeit genutzt, um das gemeinsame Podcast-Projekt voranzutreiben.

So haben wir, also die Nerds of Law (NoL), in der Karwoche nicht weniger als fünf Interviews mit sehr interessanten Personen zum Thema LegalTech & Co geführt, die im Laufe der kommenden Wochen auch veröffentlich werden.

 

Wie findet man den Podcast? Ganz einfach, über diese Links zu Quellen:

 

Viel Spaß beim Hören!

Wir blicken zurück auf eine weitere Woche in der COVID-Situation und vorwärts auf eine Karwoche, die man wohl so nicht erwartet hat.

Immerhin lässt sich von Seiten der Kanzlei Lanzinger berichten, dass wir auch unter den gegenwärtigen Bedingungen keineswegs untätig geblieben sind und neben der Betreuung der MandatInnen auch fleißig neue Online-Inhalte erarbeitet haben.

So durfte ich für die Anwaltsakademie einen Webcast erstellen, der sich mit Workflows im Home-Office beschäftigt. Dieser soll bald auf der Website der Anwaltsakademie zur Verfügung stehen.

Meine Rechtsanwaltsanwärterin Mag. Bisset ist ebenfalls online aktiv und biete am 6./7.4., am 16./17.4. und am 23.4./24.4. ein Webinar über Eventbrite an, ebenfalls zum Thema COVID. Eine Anmeldung/Teilnahme ist unter https://www.aphropean.com/coronavirus-krise-was-ist-mein-recht/ möglich.

Überdies haben ich und Mag. Bisset als die Nerds of Law nunmehr einen eigenen Podcast, wo wir auch in dieser Woche wieder fleißig Episoden produzieren und Interviews führen werden. Die Episode O (Vorstellungsrunde) ist bereits online und kann auch über Spotify oder Apple Podcasts abgerufen werden.

Und auch unsere Freunde vom RechtGscheit-Blog sind mit einem Podcast online gegangen. Diesen finden Sie ebenfalls auf den gängigen Plattformen.

Die zweite Woche mit den Einschränkungen für ganz Österreich (und darüber hinaus) ist angebrochen und auch ich ‚funke‘ derzeit auch aus meinem Home-Office. Die gute Nachricht ist, dass die Kanzlei Lanzinger technisch gut aufgestellt ist, um Ihre Anliegen im Bereich Strafrecht, Cybercrime und Onlinerecht weiterhin bearbeiten zu können.

Überdies habe ich – aufgrund der Situation – die telefonische Beratung erweitert. Während ansonsten grundsätzlich ein Termin in der Kanzlei notwendig ist, mache ich derzeit insbesondere die Erstberatungen telefonisch. Diese sind in der Regel kürzer und grundsätzlich kostenfrei. Für einen Website-Stresstest reicht sogar eine eMail mit der zu prüfenden Website an die Kanzlei aus.

Für alle Fragen, die nicht meine Spezialgebiete betreffen, darf ich Ihnen meine Kollegen Mag. Bonelli (Scheidungsrecht und Familienrecht) und Mag. Rohr (Arbeitsrecht, Mietrecht und Unternehmensrecht) ans Herz legen. Gemeinsam mit den beiden Kollegen bilde ich den Kanzleiverbund RBL, wo alle Ihre Themen beantwortet werden können.

Und sollten Sie derzeit in Ihrem Home-Office etwas Zeit haben, so darf ich Ihnen diesen Podcast empfehlen, wo ich bei einigen Folgen mitwirken durfte, etwa im Rahmen einer Lesung zu meinem Lieblings-Autor H.P. Lovecraft.

Wie Sie sicher in den Medien verfolgt haben, gelten ab Montag dem 16.3.2020 Ausgangsbeschränkungen und werden viele Betriebe vorerst geschlossen. Aufgrund der Tatsache, dass die österreichische Justiz weiter zur Verfügung steht, wenngleich ebenfalls im Notbetrieb, ist es auch notwendig die Rechtsanwaltskanzlei Lanzinger geöffnet zu halten. Dies etwa um Fristen einhalten zu können, dringende Anliegen von MandantInnen bearbeiten zu können sowie Haftverhandlungen durchzuführen.

Um jedoch die Gefahr von Ansteckungen sowohl für die Kanzlei als auch für MandantInnen zu vermeiden, werden derzeit keine Besprechungen mit MandantInnen in den Räumen der Kanzlei durchgeführt. Insbesondere Erstberatungen werden bis auf Weiteres nur telefonisch durchgeführt, ebenso wie alle Besprechungen für die eine persönliche Anwesenheit nicht unbedingt notwendig ist.

Bereits bestehende Mandate werden natürlich normal – teils im Home-Office – weiterbearbeitet, damit Ihnen als Mandantinnen keine Nachteile entstehen. Der Austausch von Informationen sowie Dokumenten wird daher primär über eMail, Telefon und der IURIO-Plattform erfolgen.