In der vergangenen Woche haben mich unter Anderem zwei Beiträge ‚juristisch aufhorchen‘ lassen: Einerseits die Frage, ob der Hack eines Sextoys eigentlich eine Sexualstraftat ist sowie die Meldung, dass eine zu einem Sextoy zugehörige App geheim Tonaufnahmen macht.
In diesem – sechsten und – letzten Beitrag der Artikelreihe zu Cybercrime beschäftige ich mich mit der Wiederbetätigung im Web
In diesem und dem folgenden Beitrag möchte ich noch die Themen Hasspostings und Wiederbetätigung im Web aufgreifen.
In diesem Beitrag der Artikelreihe zum Thema Cybercrime befasse ich mich mit den Computer- oder Hardware-Delikten.
Ich darf Ihnen im heutigen – dritten – Beitrag zu Cybercrime Informationen zu den Web- oder Social-Media-Delikten geben
In diesem – zweiten – Beitrag der Artikelreihe zu Cybercrime darf ich heute die erste Deliktskategorie der Offline-Delikte näher ausarbeiten
In der letzten Zeit habe ich im Bereich des Internet-Rechtes vermehrt Vorträge zum Thema Cybercrime und Datenschutz gehalten
Mit diesem Blog-Beitrag möchte ich eine kleine Artikelreihe beginnen, die in den kommenden Wochen Informationen zu Cybercrime bereitstellen soll
Über die Kanzlei
Mag. Michael Lanzinger ist Strafverteidiger und selbstständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Wels (OÖ) mit Schwerpunkten auf Suchtmittelrecht, Strafrecht und Cybercrime. Weiters ist er Gründungsmitglied der LawBusters, der Nerds of Law und bei NetzBeweis
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