Betreuung von Angehörigen bei der U-Haft
Die Vertretung von MandantInnen im Bereich des Strafrechts umfasst keinesfalls nur die Verteidigung direkt vor Gericht.
Insbesondere, wenn die Untersuchungshaft (‚U-Haft‘) verhängt wird, erschwert dies naturgemäß die Kommunikation der Mandantin/des Mandanten mit ihren/seinen Angehörigen.
Ich stehe hier der Mandantin/dem Mandanten ebenfalls zur Seite und kümmere mich um die notwendige Verbindung zu den Angehörigen und Freunden. Dies umfasst die Unterstützung beim Stellen von Anträgen für Telefonate während der U-Haft oder die Organisation von Besuchen sowie die Versorgung etwa mit Kleidung.
Bitte beachten Sie jedoch, dass ich hierfür die Vollmacht der Person benötige, welche sich in U-Haft befindet. Überdies bin ich nicht befugt, außer mit der verhafteten Person selbst, die Details des laufenden Ermittlungsverfahrens zu besprechen.
Weitere Informationen sowie meine Tätigkeiten im Bereich des Strafrechtes finden Sie auch unter http://www.strafrecht-wels.at/.