Beratung bei Führerscheinentzug
Egal welches Auto man fährt, der Entzug des Führerscheins ist immer eine unangenehme Sache. Abgesehen von bloß kurzfristigen Abnahmen der Fahrerlaubnis, etwas bis eine Person nicht mehr alkoholisiert und wieder fahrbereit ist, liegen die Untergrenzen oftmals bei zumindest sechs Monaten, die man ohne PKW auskommen muss.
Die Gründe für die Abnahme des Führerscheins sind verschieden, wie etwa Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, besonders gefährliches Fahrverhalten oder aber auch im Zusammenhang mit einem Strafgerichtsverfahren, etwa wegen gefährlicher Drohung. Selbst wenn man nur im Verdacht steht – unter Einfluss von Alkohol etwa – ein Fahrzeug gelenkt zu haben, kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Um möglichst rasch den Führerschein wieder ausgefolgt zu erhalten sowie auch beim – parallel laufenden – Verwaltungsstrafverfahren ist es sinnvoll sich anwaltlich beraten zu lassen.
Ich stehe Ihnen bei Führerscheinentzug gerne zur Verfügung und freue mich über Ihre Kontaktaufnahme via Telefon unter 07242/224044 oder über das Formular auf meiner Website.