Speck?
Magst du Speck? Dieser Satz ist beim Frühstück durchaus angebracht. Aber im Suchtmittelrecht kann diese Frage durchaus Probleme bereiten.
Mag. Michael Lanzinger ist selbständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Wels, externer Lektor an der JKU Linz und der KU Graz, Lehrender am WiFi Linz und Wels sowie am BFI Linz, weiters Vortragender im Bereich Zivil- und Urheberrecht
Magst du Speck? Dieser Satz ist beim Frühstück durchaus angebracht. Aber im Suchtmittelrecht kann diese Frage durchaus Probleme bereiten.
Ich bin ab dem 15.8.2019 bis einschließlich 25.8.2019 in Urlaub, das Office meiner Kanzlei ist jedoch normal geöffnet
In diesem achten – und letzten – Beitrag der Reihe zur U-Haft möchte ich einige Hinweise geben, um ‚alltägliche‘ Probleme während der U-Haft besser meistern zu können
Wie ich eine Grenzmengenüberschreitung berechne, möchte ich heute näher anhand eines Beispiels darstellen
In meinem letzten Beitrag habe ich beschrieben, womit ich es im Bereich Suchtmittelrecht als Strafverteidiger zu tun habe. Ein sehr relevantes Thema sind dabei die so genannten Grenzmengen
Als Strafverteidiger beschäftige ich mich auch viel mit dem Suchtmittelrecht und – deswegen – dem SMG
Nachdem ich im letzten Beitrag zu dieser Artikel-Reihe mit der Fluchtgefahr auch den letzten Haftgrund besprochen habe, möchte ich mich heute dem Thema widmen, was man gegen die Untersuchungshaft unternehmen kann
Mit diesem Blog-Beitrag in der Reihe U-Haft widme ich mich dem letzten der drei Haftgründe, der Fluchtgefahr
Nachdem ich im letzten Beitrag den Haftgrund der Tatbegehungsgefahr beschrieben habe, widmet sich der heutige Blog-Beitrag dem Haftgrund der Verdunkelungsgefahr.
Wie bereits im ersten Beitrag der Reihe zur U-Haft angesprochen, muss – neben den anderen Voraussetzungen der U-Haft – ein sogenannter Haftgrund vorliegen
Mag. Michael Lanzinger ist Strafverteidiger und selbstständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Wels (OÖ) mit Schwerpunkten auf Suchtmittelrecht, Strafrecht und Cybercrime. Weiters ist er Gründungsmitglied der LawBusters, der Nerds of Law und bei NetzBeweis
Mo - Do 08:00 bis 12:00 & 13:00 bis 17:00
Fr 08:00 bis 12:00, weitere Termine auf Anfrage
BANKVERBINDUNG
OÖ Sparkasse
IBAN: AT68 2032 0321 0036 6975
BIC: ASPKAT2LXXX
Kanzlei Mag. Michael Lanzinger
Pfarrgasse 25
4600 Wels
Telefon: 07242/224044
Fax: 07242/224044-22
E-Mail: office@kanzlei-lanzinger.at
Web: www.rechtsanwalt-lanzinger.at