Cybercrime III – Web-Delikte
Ich darf Ihnen im heutigen – dritten – Beitrag zu Cybercrime Informationen zu den Web- oder Social-Media-Delikten geben
Mag. Michael Lanzinger ist selbständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Wels, externer Lektor an der JKU Linz und der KU Graz, Lehrender am WiFi Linz und Wels sowie am BFI Linz, weiters Vortragender im Bereich Zivil- und Urheberrecht
Ich darf Ihnen im heutigen – dritten – Beitrag zu Cybercrime Informationen zu den Web- oder Social-Media-Delikten geben
In diesem – zweiten – Beitrag der Artikelreihe zu Cybercrime darf ich heute die erste Deliktskategorie der Offline-Delikte näher ausarbeiten
In der letzten Zeit habe ich im Bereich des Internet-Rechtes vermehrt Vorträge zum Thema Cybercrime und Datenschutz gehalten
Mit diesem Blog-Beitrag möchte ich eine kleine Artikelreihe beginnen, die in den kommenden Wochen Informationen zu Cybercrime bereitstellen soll
Wie bereits in meinem Blogartikel vom 12. Februar 2017 dargestellt, stehen, im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung mehrere Optionen offen
Am Freitag dem 7.4.2017 habe ich mir (endlich) ebenfalls das Theaterstück Terror von Ferdinand von Schirach ansehen können und als Laienrichter über Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheiden dürfen
Dass man als Rechtsanwalt viel Kopfarbeit (und auch Stimmarbeit) leistet ist hinlänglich bekannt.
Der Umgang mit Suchtmitteln (Drogen) und psychotropen Stoffen wird in Österreich im Suchtmittelgesetz (SMG) geregelt. Auch die strafrechtlichen Konsequenzen für Drogenmissbrauch finden Sie nicht im Strafgesetzbuch (StGB), sondern im Suchtmittelgesetz ab § 27 SMG
Heute freut es mich , dass nicht ich den Beitrag verfasse, sondern er von Frau Jüngling geschrieben wurde, die bereits zum zweiten Mal ein Volontariat in meiner Kanzlei abgelegt hat
Die vergangene Woche (KW 7/2017) war erneut geprägt von Reisen und Vorträgen, die ich halten durfte
Mag. Michael Lanzinger ist Strafverteidiger und selbstständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Wels (OÖ) mit Schwerpunkten auf Suchtmittelrecht, Strafrecht und Cybercrime. Weiters ist er Gründungsmitglied der LawBusters, der Nerds of Law und bei NetzBeweis
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