Anwalt = Rechtsfreund
Der Begriff Rechtsfreund wird heutzutage eher selten verwendet und wenn doch, spricht man allenfalls von rechtsfreundlicher Vertretung.
Meiner Erfahrung nach wird der Anwalt, obwohl er dieser Rechtsfreund ist, nicht immer als solcher gesehen wird. Ganz im Gegenteil scheint es zumindest so, als würde der Rechtsanwalt erst dann aufgesucht, wenn die (juristischen) ‚Schmerzen‘ zu groß werden und man das Gefühl hat, die Angelegenheit nicht mehr selbst lösen zu können.
Tatsächlich kann es aber durchaus auch sinnvoll sein, den Rechtsanwalt bereits beizuziehen, bevor die Angelegenheit wirklich dringlich wird. Denn so lässt sich die notwendige Vorgehensweise ohne zu großen Zeitdruck besprechen und planen sowie unter Umständen auch eine gewisse (rechtliche) Vorsorge betreiben.
Als Ihr Rechtsfreund biete ich Ihnen diese Beratung und obliege dabei einer umfassenden Verschwiegenheit. Kontaktieren Sie mich daher jederzeit gerne, etwa über mein Kontaktformular.