Wie Sie sicher in den Medien verfolgt haben, gelten ab Montag dem 16.3.2020 Ausgangsbeschränkungen und werden viele Betriebe vorerst geschlossen. Aufgrund der Tatsache, dass die österreichische Justiz weiter zur Verfügung steht, wenngleich ebenfalls im Notbetrieb, ist es auch notwendig die Rechtsanwaltskanzlei Lanzinger geöffnet zu halten. Dies etwa um Fristen einhalten zu können, dringende Anliegen von MandantInnen bearbeiten zu können sowie Haftverhandlungen durchzuführen.
Um jedoch die Gefahr von Ansteckungen sowohl für die Kanzlei als auch für MandantInnen zu vermeiden, werden derzeit keine Besprechungen mit MandantInnen in den Räumen der Kanzlei durchgeführt. Insbesondere Erstberatungen werden bis auf Weiteres nur telefonisch durchgeführt, ebenso wie alle Besprechungen für die eine persönliche Anwesenheit nicht unbedingt notwendig ist.
Bereits bestehende Mandate werden natürlich normal – teils im Home-Office – weiterbearbeitet, damit Ihnen als Mandantinnen keine Nachteile entstehen. Der Austausch von Informationen sowie Dokumenten wird daher primär über eMail, Telefon und der IURIO-Plattform erfolgen.