Digitaler Nachlass
Vor gut einem Jahr erging das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 in BGBl 87/2017, wobei die größten Änderungen mit 1. Jänner 2017 in Kraft treten werden. Einen guten Überblick über die wesentlichen Änderungen finden Sie beispielsweise unter diesem Link.
Interessanterweise findet sich auch in diesem ’neuen Erbrecht‘ keine Regelung zum so genannten ‚digitalen Nachlass‘, der in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen wird. Es geht dabei nicht um spezielle Rechtsvorschriften für das Internet, sondern darum, was mit den Accounts einer Person geschehen soll, wenn diese verstorben ist. Medienberichte der jüngeren Vergangenheit machen deutlich, dass es als Hinterbliebener nicht immer einfach ist, Zugang zu dem Account zu erhalten und sei es nur, um diesen zu löschen.
Es wird daher immer wichtiger bei Überlegungen hinsichtlich der eigenen Hinterlassenschaft auch zu bedenken, wie und ob man allfälligen Erben – etwa mittels Account-Daten in einem Testament – nach dem eigenen Tod Zugang zur eigenen Online-Persona gewähren möchte.
Ich biete Ihnen diesbezüglich Beratung, wie man den digitalen Nachlass regeln kann und was hierbei zu beachten ist.